Eigenständige und bedarfsgerechte Kindergrundsicherung sowie Ende der Sanktionspraxis gefordert
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung der Regelsätze bei Hartz IV (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 1. Januar 2011 eine Neuberechnung der Sätze vorzunehmen. Auch soll es in Notsituationen wieder möglich sein, Beihilfen für Einzelbedarfe zu gewähren, um Hilfebedürftigen durch Deckung ihrer Sonderbedarfe eine menschenwürdige Existenz zu sichern. Da das Leben in Armut erfahrungsgemäß immer wieder unvorhersehbare Notsituationen heraufbeschwört, die durch pauschalierte Regelsätze nicht abgedeckt werden können, sei das Urteil nur konsequent, heißt es aus den Reihen der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) im Kreis Bad Kreuznach.
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Veröffentlicht von SPD Kreisverband Bad Kreuznach am 15.02.2010