Auf seine Nachfrage im Ministerium des Innern und für Sport hat der SPD-Abgeordnete Carsten Pörksen erfahren, dass sowohl die Stadt Bad Kreuznach wie auch der Landkreis auf die vorsorgliche Einreichung einer Klage wegen des Finanzausgleichs verzichten kann.
Dieses Problem ist im Zusammenhang mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts entstanden, das die Verfassungsgemäßheit des geltenden Finanzausgleichs bezweifelt und deshalb dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt hat.
Mehr als zwei Wochen ist es nun her, seit das Verwaltungsgericht Koblenz dem Guldentaler Ortsbürgermeister Lorsbach (CDU) in einem Beschluss bescheinigt hat, mit Teilen seines Weihnachts- und Neujahrsgrußes 2010 gegen die verfassungsrechtlichen Grenzen der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit eines kommunalen Amtsträgers
, damit also gegen das Grundgesetz, verstoßen zu haben.
Der freiwillige Wehrdienst muss attraktiv ausgestaltet werden, da sich sonst nicht genügend Menschen für ihn melden werden
, unterstützte der Rehborner Bundestagsabgeordnete Fritz Rudolf Körper als Mitglied des Verteidigungsausschusses die Forderung des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck anlässlich der Beratung der geplanten Aussetzung der Wehrpflicht im Bundesrat.