Carsten Pörksen MdL Auf seine Nachfrage im Ministerium des Innern und für Sport hat der SPD-Abgeordnete Carsten Pörksen erfahren, dass sowohl die Stadt Bad Kreuznach wie auch der Landkreis auf die vorsorgliche Einreichung einer Klage wegen des Finanzausgleichs verzichten kann.
Dieses Problem ist im Zusammenhang mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts entstanden, das die Verfassungsgemäßheit des geltenden Finanzausgleichs bezweifelt und deshalb dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt hat.
Geklagt hatte in dieser Sache der Kreis Neuwied wegen eines Bescheides aus dem Jahre 2007.
Das Innenministerium habe zwischenzeitlich den kommunalen Spitzenverbänden zugesagt, dass Klagen nicht erforderlich seien, so Pörksen weiter. Sollte der Verfassungsgerichtshof zum Ergebnis kommen, dass der kommunale Finanzausgleich in der jetzigen Form verfassungswidrig und die getroffenen gesetzlichen Regelungen nichtig seien, werden ergangene Bescheide, die noch nicht in Bestandskraft erwachsen sind, sowie noch zu erlassende Bescheide für 2011 nachträglich geändert.
Es handelt sich somit um Bescheide frühestens aus dem Jahre 2010, da die davorliegenden Bescheide bestandskräftig sind und auch nicht mehr beklagt werden können.
In diesem Zusammenhang weist Pörksen darauf hin, dass etwas anderes gelte für den Fall, dass dem Gesetzgeber seitens des Gerichts auferlegt wird, innerhalb einer bestimmten Frist eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Dann werde der kommunale Finanzausgleich nur für die Zukunft neu zu regeln sein.
Mit der Zusage des Innenministeriums ist die notwendige Rechtssicherheit geschaffen, und vorsorgliche Klagen nicht erforderlich
, stellt Pörksen abschließend fest.