Michael Simon - Vorsitzender der Kreis-AfA AFA-Kreisvorsitzender Michael Simon und Kreisverband der SPD-Arbeitnehmer: Einhaltung des Tariftreuegesetzes muss kontrolliert werden
Seit dem 1. März 2011 gilt in Rheinland-Pfalz das Landestariftreuegesetz. Nach Auffassung des Kreisverbandes der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD müssen nun die Mitglieder von Stadträten, Gemeinde- und Verbandsgemeinderäten sowie des Kreistages genau ein Auge darauf haben, dass bei der Vergabe von Aufträgen gemäß dem rheinland-pfälzischen Tariftreuegesetz verfahren wird.
Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, müssen sich künftig, je nach Branche, an bestehende Tarifverträge halten oder einen vergabespezifischen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro garantieren.
Gerade bei öffentlichen Aufträgen muss es eine Verpflichtung für die Auftraggeber sein, dass bei Aufträgen, die aus Steuermitteln finanziert werden, Beschäftigte Löhne erhalten, von denen sie und ihre Familien auch leben können
, so AfA-Kreisvorsitzender Michael Simon.
Die AfA erwartet nun von allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, dem Landrat und den Kreisbeigeordneten in ihren jeweiligen Geschäftsbereichen, dass sie sehr streng darauf achten, dass nur noch an Firmen Aufträge vergeben werden, die sich an das Tariftreuegesetz halten und dies auch sehr kritisch überprüft wird.