100 Jahre Frauenwahlrecht – SPD-Kreisvorstand Bad Kreuznach erinnert an historisches Datum

Geschlechtergerechtigkeit

„Gleiche Rechte – Gleiche Pflichten“: SPD-Plakat 1919 mit Bezug auf das neue Frauenwahlrecht (wikipedia.org)

Kreis Bad Kreuznach

Am 9. November 1918 wird die Republik ausgerufen. Das „Gesetz über die Wahlen zur verfassungsgebenden Nationalversammlung“ vom 12. November 1918 gewährte nach langem politischem Kampf der Frauen diesen das aktive und passive Wahlrecht. Dies war historisch ein großer gesellschaftspolitischer Fortschritt in der Gleichstellungspolitik, ohne den es weitere Fortschritte so nie gegeben hätte, heißt es in einer Presseerklärung der Kreis-SPD anlässlich dieses historischen Datums.

„Her mit dem Frauenwahlrecht!“ Das war schon vor mehr als 100 Jahren der Schlachtruf mutiger Frauen, nicht zuletzt auch mutiger Sozialdemokratinnen und Sozialistinnen wie Marie Juchacz, Clara Zetkin und Luise Zietz. Sie waren es unter anderem, die im gemeinsamen Wirken der Arbeiterbewegung, der frühen Frauenbewegung und weiterer fortschrittlicher Kräfte das aktive und passive Wahlrecht für Frauen erkämpft und damit den Weg bereitet haben für wichtige Meilensteine in der Frauen - und Gleichstellungspolitik. Viele haben daran mitgewirkt. In der über 150-jährigen Geschichte der SPD zählt die Einführung des Frauenwahlrechts gleichwohl zu den zentralen politischen Errungenschaften, so der SPD-Kreisvorstand.

„In die Parlamente müssen die Frauen! Dort müssen sie durchsetzen, was ihnen zusteht!“ Der Satz von Elisabeth Selbert zeigt, dass die gleichstellungspolitischen Fortschritte der letzten Jahrzehnte ohne die Einführung des Frauenwahlrechts und ohne den politischen Kampf der Frauen nicht möglich gewesen wären. Sie selbst hat 30 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts als eine der vier Mütter des Grundgesetzes gegen alle Widerstände die Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in Artikel 3 des Grundgesetztes durchgesetzt und damit den Weg geebnet für frauen- und gleichstellungspolitische Umbrüche, betont die Kreis-SPD.

Mit der Reform des Ehe- und Familienrechts im Jahr 1977 konnten Frauen endlich auch ohne die Erlaubnis des Ehemannes erwerbstätig sein. Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz im Jahr 1997 wurde die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt. Mit dem Quotengesetz ist es Frauen seit 2016 leichter möglich, die gläserne Decke in der Wirtschaft zu durchbrechen.

Die vergangenen 100 Jahre haben gezeigt: Perspektiven und Interessen von Frauen werden nur dann gleichwertig berücksichtigt, wenn es zum Selbstverständnis einer Gesellschaft gehört, dass Frauen in der Politik mitreden und mitentscheiden. Die politischen Erfolge der Frauen sind hart erkämpft und keine Selbstläufer. Das sind sie bis heute nicht – im Gegenteil. Durch eine rückwärtsgewandte Rhetorik und Programmatik nicht nur von Rechtspopulisten – auch auf europäischer Ebene – fühlen sich diejenigen gestärkt, die diesen gesellschaftlichen Fortschritt zurückdrehen wollen.

Auch wenn sich der übergroße Teil der Gesellschaft zur Gleichstellung der Geschlechter bekennt, dieser Verfassungsrang hat, werden neuerdings mal leise, oft aber auch offen und laut, Errungenschaften der Frauen- und Gleichstellungspolitik in Frage gestellt. Dieser Entwicklung stellen sich Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten mit Entschlossenheit entgegen, heißt es abschließend in der Presseerklärung der SPD im Landkreis.

 

Homepage SPD Kreisverband Bad Kreuznach

 

Kirner Wetter

 

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