Carsten Pörksen MdL Carsten Pörksen und Fritz Rudolf Körper setzen sich für die Rümmelsheimer Bürgerinnen und Bürger, gegen eine Änderung des Raumordnungsplans für eine große Fläche im Bereich des Büdesheimer Waldes
, ein. Auf Bitte des Vorsitzenden des Vereins Lebensraum untere Nahe e.V.
haben sich die Abgeordneten mit den raumordnerischen Planungen im Bereich des Büdesheimer Waldes
bei Rümmelsheim befasst und an die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe gewandt.
Für diesen Bereich steht, entsprechend der rohstoffgeologischen Fachplanung, zu befürchten, dass größere Flächen als Vorranggebiete für den Rohstoffabbau ausgewiesen werden sollen, welche bislang Vorranggebiet Arten- und Biotopschutz waren.
Die Umwidmung der Fläche würde die Grundlage schaffen, nach weiteren Prüfungen, den bestehenden Kiesabbau stark auszuweiten, so dass befürchtet wird, dass sowohl wertvolle Waldflächen im Bereich des Büdesheimer Waldes
als auch weltbekannte Weinbaulagen des Weinbaugebietes Nahe
beeinträchtigt werden und in Gefahr geraten könnten. Gravierende Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt und damit auch auf den Weinbau werden ebenso befürchtet wie die Zerstörung des betroffenen Waldstreifens als Standort vieler seltener Baumarten und geschützter Pflanzen.
Im Übrigen stellt sich in Zusammenhang mit der Umwidmung der Flächen die Frage nach dem Vertrauensschutz, die Gemeinde Rümmelsheim und insbesondere die Eigentümer von Einfamilienhäusern des anliegenden Rümmelsheimer Neubaugebietes betreffend.
Auch die Interessen der Rümmelsheimer Bürger müssen geschützt werden
, so Carsten Pörksen. Bereits durch die Umwidmung im Raumordnungsplan könnten auf einen Schlag die Häuser, insbesondere des nahegelegenen Rümmelsheimer Neubaugebietes, an Wert verlieren. Das darf nicht sein.
Hier geht es im ersten Schritt noch nicht um mögliche, im Falle eines tatsächlichen späteren Abbaus intensiv zu prüfende Immissions- und Umweltschutzaspekte, sondern auf die Auswirkungen der Planänderung auf den Werterhalt bzw. Wertminderung und die Veräußerbarkeit von Immobilien und der seitens der Gemeinde vorgehaltenen Baugrundstücke.
Den Wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen oder Konzerne darf nicht per se Vorrang eingeräumt werden, auf Kosten der Bevölkerung der betroffenen Gemeinden, auf Kosten des Umweltschutzes und unserer wertvollen Kulturlandschaft
, so Fritz Rudolf Körper.