Patientenverfügung tritt am 1. September in Kraft

Veröffentlicht am 31.08.2009 in Pressemitteilung
Fritz Rudolf Körper
Fritz Rudolf Körper, MdB

Das am 18. Juni 2009 in dritter Lesung beschlossene Gesetz zur Regelung der Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen tritt morgen, am 1. September 2009, in Kraft. Damit werden die Voraussetzungen und die Bindungswirkung von Patientenverfügungen nun gesetzlich klar bestimmt.

Ein langer Streit hat damit sein Ende. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Fritz Rudolf Körper, hat den verabschiedeten Entwurf auf zahlreichen Veranstaltungen und durch seine Stimme bei der Verabschiedung im Deutschen Bundestag unterstützt.

Körper: „Nur dieser Gesetzentwurf respektierte die Patientenverfügungen von Millionen Menschen, indem er ihrem Willen ohne Beschränkungen zur Wirkung verhelfen will. Ich halte nichts von einer angeblichen Fürsorgepflicht des Staates gegen den erklärten Willen der Betroffenen.“

Ungeachtet der klaren Entscheidung des Bundestags warnen die Gegner des Gesetzes noch immer vor den Folgen einer Patientenverfügung. Hierzu Körper: „Lassen Sie sich nicht von falschen Hinweisen verunsichern: Patientenverfügungen werden keineswegs wortwörtlich und ohne Rücksicht auf Irrtümer oder missverständliche Formulierungen umgesetzt. Das Gegenteil ist richtig. Wir haben in dem Gesetz klargestellt, dass jede Patientenverfügung so umzusetzen ist, wie es dem tatsächlichen Willen des Betroffenen entspricht.“

Um dieses Ziel besser zu erreichen, wurde der Gesetzesentwurf im Rechtsausschuss noch einmal nachgebessert. Körper: „ Es war mir wichtig, dass Arzt und Betreuer oder Bevollmächtigter eng zusammenwirken. Angehörigen und Vertrauenspersonen des Patienten soll die Gelegenheit gegen werden, ihre Kenntnisse über den Patienten in den Entscheidungsprozess einzubringen. Dies haben wir nach den Beratungen im Rechtsausschuss im Gesetz verankert. Nun sind die Bedingungen gegeben, um den wirklichen Willen des Patienten trotz etwaiger missverständlicher Formulierungen aufzuklären. In Zweifelsfällen entscheidet das Gericht. Die angebliche Gefahr einer „automatischen“ Umsetzung des Wortlauts gibt es nicht. Niemand sollte sich von diesem Schreckgespenst verunsichern lassen.“

Eine Broschüre zur Patientenverfügung und Textbausteine finden Sie auf den Internetseiten des Justizministeriums unter www.bmj.bund.de

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