Mit Blaulicht für die Zukunft des Bevölkerungsschutzes

Veröffentlicht am 08.07.2009 in Pressemitteilung
Fritz Rudolf Körper am Schreibtisch
Fritz Rudolf Körper, MdB

SPD-Bundestagsfraktion für die Zukunftssicherheit von Freiwilligen Feuerwehren, THW und den Rettungsdiensten

Am gestrigen Montag fand in Berlin der zweite Teil der Blaulichtkonferenz der SPD-Bundestagsfraktion statt. Eingeladen waren Vertreter der Feuerwehren, des THW sowie der so genannten weißen Hilfsorganisationen DRK, Malteser, Johanniter, DLRG und ASB.

Es ging darum, die neuen Herausforderungen für den Bevölkerungsschutz darzustellen, Zukunftsperspektiven zu erarbeiten und den Schutz der Bevölkerung noch effektiver zu gestalten. "Die SPD-Bundestagsfraktion setzt auch zukünftig auf die bewährten zivilen und ehrenamtlichen Strukturen und wird diese stärken", so der Bundestagsabgeordnete Fritz Rudolf Körper.

Ein wichtiges Thema der Konferenz war darum auch die Neuregelung zum so genannten "Feuerwehrführerschein". "Ich begrüße diese Neuregelung, die wegen der Umsetzung der europäischen Führerscheinrichtlinie notwendig wurde und habe die Organisationen vor Ort entsprechend informiert", so Körper. "Die neue Regelung trägt den Aufgaben und Möglichkeiten der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste sowie der Verkehrssicherheit Rechnung und verhindert gleichzeitig ein EU-Vertragsverletzungsverfahren", betont Fraktionsvize Körper.

Die neue Führerscheinklasseneinteilung stellt nämlich die Freiwilligen Feuerwehren, die Rettungsdienste und die technischen Hilfsdienste vor neue Herausforderungen. Der ehrenamtliche Nachwuchs verfügt in den meisten Fällen nur über einen Führerschein der Klasse B, der nur das Fahren eines Einsatzfahrzeuges bis 3,5t erlaubt. Vor allem in ländlichen Regionen würde diese Regelung zunehmend die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen bedrohen. Die Einsatzfahrzeuge haben in den meisten Fällen eine Gesamtmasse bis zu 7,5t. Der für das Fahren dieser Fahrzeuge notwendige C1- Führerschein bedeutet für die jungen Ehrenamtlichen bzw. für die zuständigen Kommunen und Organisationen zusätzliche Kosten in Größenordnungen, die nicht zu leisten sind.

Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf wird eine Sonderfahrberechtigung für Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 7,5 t geschaffen. Die Bundesregierung wird ermächtigt, im Rahmen der Fahrerlaubnisverordnung eine reduzierte Ausbildung ohne theoretische Ausbildung und schriftliche Prüfung zu ermöglichen. Mit den Fahrlehrerverbänden ist vereinbart worden, dass gegenüber einem regulären Erwerb eines Führerscheins Klasse C1 die Kosten fast um die Hälfte auf rd. 600 Euro reduziert werden. Nach einer Frist von zwei Jahren kann bei Mitgliedschaft in einer der Organisationen diese Sonderfahrberechtigung in einen regulären C1-Führerschein umgeschrieben werden. "Das stärkt das Ehrenamt und schafft neue Anreize für junge Menschen, sich bei der Freiwilligen Feuerwehr oder bei den Rettungsdiensten wie auch technischen Hilfsdiensten zu engagieren", so der Bundestagsabgeordnete.

Darüber hinaus gibt es nun die Möglichkeit, mit einer organisationsinternen Ausbildung und Prüfung eine Sonderfahrberechtigung für Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 4,75 t zu erlangen. Diese Fahrberechtigung gilt lediglich für Einsatzfahrten. Der Ausbilder und Prüfer muss kein ausgebildeter Fahrlehrer sein, sondern kann ein erfahrenes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste sein, das älter als 30 Jahre und seit fünf Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse C1 ist. Damit entstehen für diese Fahrberechtigung keine zusätzlichen Kosten. Über die konkrete Ausgestaltung der Ausbildung und Prüfung entscheiden die Länder per Rechtsverordnung. "Diese Regelung hilft besonders den kleinen Freiwilligen Feuerwehren im ländlichen Raum", so Körper abschließend.

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