Ab dem 1. Januar 2009 wird der mögliche Bezug von Kurzarbeitergeld auf
18 Monate verlängert. Darauf macht der Bundestagsabgeordnete Fritz
Rudolf Körper aufmerksam.
Die Regelung gilt für alle Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.
Dezember 2009 entsteht.
Wichtig dabei ist, dass auch die Arbeitnehmer
von einem verlängerten Bezug profitieren können, die mit der Kurzarbeit
vor dem 1. Januar 2009 beginnen mussten. "Ich bin froh, dass von dieser
Regelung Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwas haben. Entlassungen werden
vermieden und in Kombination mit Qualifizierung und Weiterbildung können
Zeiten mit schlechter Auftragslage gut überstanden werden. Insofern
kommt die Regelung zu richtigen Zeit", so Fraktionsvize Körper.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein
Informationstelefon geschaltet, unter der man Weiteres zur Neuregelung
abrufen kann. Sie lautet: 01805-676712 (Es entsteht ein Festpreis von 14
Cent pro Minute). Auch auf den Internetseiten des
Bundesarbeitsministeriums wird die Neuregelung erklärt: www.bmas.de