Hartmut Kuntze - Vorsitzender des SPD-Gemeinde-verbands Mehr als zwei Wochen ist es nun her, seit das Verwaltungsgericht Koblenz dem Guldentaler Ortsbürgermeister Lorsbach (CDU) in einem Beschluss bescheinigt hat, mit Teilen seines Weihnachts- und Neujahrsgrußes 2010 gegen die verfassungsrechtlichen Grenzen der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit eines kommunalen Amtsträgers
, damit also gegen das Grundgesetz, verstoßen zu haben.
Anstatt nun sein falsches Verhalten einzuräumen, von politischen Konsequenzen mal ganz zu schweigen, versucht Herr Lorsbach seither, nicht nur dieses gerichtlich festgestellte gesetzwidrige Handeln zu verharmlosen (es handele sich doch nur um ein Mitteilungsblatt
und der Text habe keinen amtlichen Charakter
) und sich sogar als Opfer seiner politischer Kontrahenten darzustellen.
Dabei verschweigt er geflissentlich, dass die Kommunalaufsicht von sich aus tätig wurde und das Verwaltungsgericht von ihm selbst angerufen wurde. Und dieses hat für die Feststellung der Gesetzesverstöße klare Worte gefunden und sich dabei auch auf schon lange bekannte höchstrichterliche Entscheidungen bezogen.
Auch wartet die Öffentlichkeit immer noch auf eine offizielle Reaktion eines Vertreters oder Gremiums der CDU vom Orts- bis zum Landesverband. Das ist umso verwunderlicher, als doch bei jeder (vermeintlich) kleinsten Verfehlung politischer Kontrahenten von CDU-Seite vehement Konsequenzen, vorzugsweise ein Rücktritt, gefordert werden. Und noch merkwürdiger wird die Angelegenheit, wenn man weiß, dass von nicht wenigen CDU-Mitgliedern und Funktionsträgern der Region seit Jahren das politische Gebaren Lorsbachs zumindest kritisch gesehen wird.
Nur öffentlich Konsequenzen zu fordern, traut sich niemand seiner Parteifreunde. Nicht mal die aus Guldental stammende CDU-Landesvorsitzende bringt es offenbar fertig, ihn zur Räson zu bringen, was auch nicht gerade für ihre Führungsstärke spricht. Dabei war es ja nicht das erste Mal, dass er seine Funktion als Ortsbürgermeister einseitig parteipolitisch ausnutzte. Gespannt darf man dann auch noch sein, welche Maßnahmen die Kommunalaufsicht gegen ihn ergreift. Wobei er sich nicht darauf berufen kann, er habe seine rechtlichen Grenzen als Ortsbürgermeister nicht gekannt; präsentiert er sich doch immer - und wird von Parteifreunden darin bestärkt - als der Kenner des Kommunalrechts.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Kuntze, 1. Vorsitzender