Mit den Stimmen der SPD hat der Wirtschaftsausschuss des Landtages diese Woche den Entwurf zum Landestariftreuegesetz angenommen. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr vom Landtag verabschiedet werden.
Für die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der Kreis-SPD schafft das Gesetz klare Regelungen gegen Lohndumping und für einen fairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge von Land und Kommunen in Rheinland-Pfalz.
„Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, müssen sich künftig je nach Branche an Tarifverträge halten oder einen vergabespezifischen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro garantieren. Damit stellen wir uns als Sozialdemokraten klar gegen Lohndumping und fördern die Unternehmen, die ihre Beschäftigten fair entlohnen“, so AfA-Kreisvorsitzender Michael Simon.
Die Bewerbung von Betrieben und Unternehmen um Aufträge muss sich an der Qualität und Angemessenheit der Preise orientieren, nicht an einer Lohnspirale nach unten. Viele Betriebe zahlen ordentliche Löhne. Es gebe allerdings auch Unternehmen, die entweder nicht tarifgebunden sind oder als schwarze Schafe Dumpinglöhne zahlen. Hier nützt ein Tariftreuegesetz insbesondere auch den Handwerksunternehmen. Mindestlöhne gibt es im Übrigen bereits in den meisten europäischen Mitgliedsstaaten
, machen die sozialdemokratischen Arbeitnehmer deutlich.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass Betriebe, die ordentlich bezahlen, einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Lohndrückern erleiden, deren Personal am Ende noch auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen ist“. Auch mit der Einbeziehung der Leiharbeit in die Tariftreueregelung wird etwas für Arbeitnehmer getan, so die AfA in ihrer Pressemitteilung, in der sie die Initiative der sozialdemokratisch geführten Landesregierung unterstützt.
Enttäuscht ist die AfA, dass CDU und FDP nicht nur flächendeckende gesetzliche Mindestlöhne ablehnen, sondern auch dem Tariftreuegesetz ihre Zustimmung verweigern.